Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Im November 2015 verabschiedete der Deutsche Bundestag das sogenannte Hospiz- und Palliativgesetz. Im Kontext dieses Gesetzes wurde ein neues Instrument initiiert: die „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ (GVP) für stationäre Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Durch einen strukturierten und im Netzwerk von Versorgern eingebetteten Kommunikationsprozess ist intendiert, die Wünsche und Werte der Betroffenen im Blick auf die letzte Lebenszeit bestmöglich zu erfassen. Das Beratungsangebot ist als refinanzierbare Aufgabe definiert.

„Den Betroffenen soll, bezogen auf ihre individuelle Situation, ermöglicht werden, ihre Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe, das Ausmaß, die Intensität, Möglichkeiten und die Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen in der letzten Lebensphase zu entwickeln und mitzuteilen. (…) Durch die Dokumentation der Beratungsergebnisse - beispielsweise in Form einer Patientenverfügung - soll ein rechtssicherer Umgang der Einrichtungen sowie der unmittelbar an der Versorgung Beteiligten mit dem geäußerten Willen der bzw. des Leistungsberechtigten ermöglicht werden. Dadurch sollen die individuellen Wünsche mit Blick auf medizinisch-pflegerische Behandlungsabläufe und die Betreuung beachtet werden, selbst wenn die bzw. der Leistungsberechtigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über Behandlungen nicht mehr zu einer Äußerung des natürlichen Willens fähig ist“ (www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hospiz_und_palliativversorgung/letzte_lebensphase/gesundheitliche_versorgungsplanung.jsp, Aufruf am 23.02.2018).

Die Schulung für Beraterinnen und Berater gemäß § 132g SGB V umfasst im ersten Teil mindestens 48 Unterrichtseinheiten (UE) theoretischen Unterricht und 12 (UE) Einübung von GVP-Beratungsprozessen. Der zweite Teil dient dann der Sammlung weiterer Praxiserfahrung, nach dessen Abschluss der Berater ein Zertifikat erhält.